ANMIETINFORMATIONEN FÜR DIAMOND CARS MIETFAHRZEUGE
BENÖTIGTE DOKUMENTE
Der Mieter und der Fahrer müssen bei Übergabe des Fahrzeugs einen Personalausweis oder Reisepass, eine zur Führung des Fahrzeugs erforderliche, im Inland gültige Fahrerlaubnis aus einem EU/-EWR Staat (einschließlich der Schweiz) sowie ein ab Fahrzeugrückgabe mindestens 30 Tage gültiges und von Diamond Cars akzeptiertes Zahlungsmittel vorlegen.
Fotokopien und digitale Dokumente werden nicht akzeptiert.
Ein nicht in lateinischer Schrift ausgestellter Führerschein (arabisch, japanisch, kyrillisch usw.) muss mit einem internationalen Führerschein ergänzt vorgelegt werden. Bei Führerscheinen aus Ländern, die den internationalen Führerscheinabkommen nicht angehören, bedarf es zusätzlich zum Originalführerschein einer beglaubigten Übersetzung.
Führerscheine aus Nicht-EU/-EWR Staaten werden akzeptiert, wenn
a) im Pass des Mieters / Fahrers kein Visum eingetragen ist oder
b) der Mieter / Fahrer ein Visum im Pass hat und zum Zeitpunkt der Anmietung noch nicht länger als 6 Monate in einem EU-/EWR-Staat aufhält. Ist er länger als 6 Monate in einem EU-/EWR-Staat, so muss ein Führerschein aus einem EU- /EWR-Staat vorgelegt werden.
MINDESTALTER
Für das Mindestalter gelten bestimmte Regelungen, die sich nach dem jeweiligen Fahrzeug richten und der Buchungsstrecke entnommen werden können. Für alle Fahrer ist ein Führerscheinbesitz von mindestens 3 Jahren vorgeschrieben.
ZAHLUNGSMETHODEN
Der Vermieter akzeptiert Kreditkarten von Visa und MasterCard, Barzahlung und Maestro-/V PAY Karten. Das Zahlungsmittel muss auf den Namen des Mieters ausgestellt sein und zum Mietbeginn noch mindestens 30 Tage gültig sein.
KAUTION
Als Sicherheit muss ein Kautionsbetrag hinterlegt werden. Dieser kann in bar oder mit Kredit- oder Debitkarten von VISA oder MasterCard hinterlegt werden.
Die Höhe der Kaution ist vom gemieteten Fahrzeug abhängig und richtet sich bei Mietern mit Hauptwohnsitz in Deutschland oder Österreich nach folgender Aufstellung:
Ferrari, Lamborghini, Porsche: 5.000 EUR
Audi R8, Mercedes-AMG G63: 3.500 EUR
Alle anderen Fahrzeuge: 2.500 EUR
Bei Mietern mit Hauptwohnsitz in allen anderen Ländern beläuft sich die Kaution auf die Höhe der Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung, welche der Buchungsstrecke entnommen werden kann.
VERSICHERUNG
Der Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug erstreckt sich auf eine Haftpflichtversicherung mit einer max. Deckungssumme bei Personenschäden und Sachschäden von 100 Mio. EUR. Die max. Deckungssumme je geschädigte Person beläuft sich auf 8 Mio. EUR und ist auf Europa beschränkt. Die Selbstbeteiligung in der Haftpflichtversicherung beläuft sich auf 1.000 EUR pro Schadenfall.
Die Haftung aus Unfällen (vertragliche Haftungsbegrenzung) für Schäden am Fahrzeug, für Fahrzeugverlust und Brand gegenüber dem Vermieter ist begrenzt. Eine vertraglich vereinbarte Haftungsbegrenzung entspricht dem Leitbild einer Vollkaskoversicherung. In diesem Fall haften der Mieter sowie die in den Schutzbereich der vertraglichen Haftungsbegrenzung eingezogenen Fahrer je einzelnem Schadenereignis bis zu einem Betrag in Höhe des vereinbarten Selbstbehalts, welcher der Buchungsstrecke entnommen werden kann.
Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadenverursachung kann der Anspruch auf den abgeschlossenen Vollkaskoschutz (inkl. Diebstahlschutz) gekürzt werden oder entfallen.
AUSLANDSFAHRTEN
Eine Auslandsnutzung ist in folgenden Ländern gestattet: Deutschland, Österreich, Schweiz. Die Nutzung in anderen Ländern ist anfragepflichtig und mit besonderen Auflagen möglich.
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